Die Infektionsklausel ist eine leistungserweiternde Sondervereinbarung für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei Humanmedizinern greift. Wird bei einer vereinbarten Infektionsklausel gegen eine versicherte Person aufgrund einer Infektion (z.B. Hepatitis C) ein behördliches Berufsverbot (z.B. durch ein Gesundheitsamt) ausgesprochen, so liegt Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor.
Bisher führte ein behördlich ausgesprochenes Berufsverbot nicht automatisch zu einer Anerkennung der vereinbarten BU-Leistung.